Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen der Bernstein Touristik GmbH

1 Abschluss des Pauschalreisevertrages

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden bei Abschluss eines Reisevertrages mit der Bernstein Touristik GmbH Vertragsbestandteil.
  • Die von Bernstein Touristik GmbH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
  • Mit der Anmeldung bietet der Reisekunde der Bernstein Touristik GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage der Anmeldung/Buchung sind gemäß § 3 Abs. 1 die Reisebeschreibungen und die ergänzenden Informationen von Bernstein Touristik GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisekunden bei der Buchung vorliegen. Eine Anmeldung / Reisebuchung kann durch den Reisekunden mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Bernstein Touristik GmbH zustande. Die Bernstein Touristik GmbH wird nach Vertragsschluss dem Reisekunden unverzüglich eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisesicherungsschein übersenden.

2 Bezahlung

  1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise darf Bernstein Touristik GmbH nur fordern, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisekunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung oder Zusendung der Reisebestätigung und des Reisesicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Anzahlung ist auf das unten angegebene Geschäftskonto der Bernstein Touristik GmbH zu leisten und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde.
  2. Bei kurzfristigen Anmeldungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins sofort zur Zahlung fällig.
  3. Eine Nichtleistung der Anzahlung und/oder Restzahlung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Pauschalreisevertrages. Leistet der Reisekunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Bernstein Touristik GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisekunden besteht, so ist Bernstein Touristik GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisekunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3 Leistungen, Leistungsänderungen,

Nichtinanspruchnahme von Leistungen

  • Welche Leistungsverpflichtung vertraglich mit der Bernstein Touristik GmbH vereinbart wurden, ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung und dem Reisepreissicherungsschein sowie aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Reisekatalog und/oder aus den Angaben auf den Internetseiten von Bernstein Touristik GmbH.
  • Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Bernstein Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Bernstein Touristik GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
  • Bernstein Touristik GmbH ist verpflichtet, den Reisekunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder einer Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
  • Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisekunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisekunde berechtigt, innerhalb einer von Bernstein Touristik GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
  • Nimmt der Reisekunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die die Bernstein Touristik GmbH nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird die Bernstein Touristik GmbH sich bemühen dem Reisekunden die ersparten Aufwendungen zu erstatten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

4 Rücktritt durch den Reisekunden

vor Reisebeginn/Stornokosten Ersatzpersonen

  • Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten, § 651 h BGB. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Bernstein Touristik GmbH. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
  • Bernstein Touristik GmbH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet. Es gelten folgende pauschalen Stornokosten pro Person:

bis zum 31.Tag vor Reiseantritt: 25%,

ab dem 30.Tag vor Reiseantritt: 50%,

ab dem 28.Tag vor Reiseantritt: 60%,

ab dem 21.Tag vor Reiseantritt: 70%,

ab dem 14.Tag vor Reiseantritt: 80%,

ab dem 07.Tag vor Reiseantritt: 90%,

ab dem 01.Tag vor Reiseantritt: 95%,

bei –Nichtantritt, Nichterscheinen, Reiseabbruch am Anreisetag ebenfalls 95% des Reisepreises.   

 

  • Dem Reisekunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Bernstein Touristik GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Bernstein Touristik GmbH geforderter Entschädigungspauschale.
  • Bernstein Touristik GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Bernstein Touristik GmbH nachweist, dass Bernstein Touristik GmbH wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Bernstein Touristik GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5 Versicherung

Bernstein Touristik GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

  • 6 Umbuchungen, Ersatzperson
  • Ein Rechtsanspruch des Reisekunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Transfers oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Bernstein Touristik GmbH keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisekunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so erhebt Bernstein Touristik GmbH bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,00 € pro betroffenen Reisenden. Sofern auch der Transfer umgebucht werden muss, werden weitere 10,00 € pro betroffenen Reisenden erhoben.
  • Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß § 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  • Der Reisekunde kann gemäß § 651 e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger der Bernstein Touristik GmbH erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Bernstein Touristik GmbH nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisekunde der der Bernstein Touristik GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bernstein Touristik GmbH wird eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich, nachweisbar, entstanden sind.

7 Mitwirkungspflichten des Reisekunden

  • Der Reisekunde ist verpflichtet, die Bernsteintouristik GmbH darüber zu informieren, wenn die Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigung, Sicherungsschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Bernstein Touristik GmbH mitgeteilten Frist dem Reisekunden zugehen.
  • Bei auftretenden Reisemängeln oder sonstige Leistungsstörungen (u.a. Verspätungen) hat der Reisekunde die Mängel unverzüglich gegenüber dem Vertreter (der Reiseleitung) von Bernstein Touristik GmbH vor Ort anzuzeigen. Ist ein Vertreter von Bernstein Touristik GmbH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel direkt an Bernstein Touristik GmbH unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Bernstein Touristik GmbH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Bernstein Touristik GmbH bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Insoweit ist der Vertreter von Bernstein Touristik GmbH beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Der Vertreter ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
  • Konnte Bernstein Touristik GmbH aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe bzw. nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen, kann der Reisekunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen, § 651 o BGB.
  • Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag kündigen, sofern der er der Bernstein Touristik GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Bernstein Touristik GmbH verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8 Rücktritt und Kündigung des Reiseveranstalters

  • Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Bernstein Touristik GmbH vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die Bernstein Touristik GmbH den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund gegenüber dem Reisekunden zu erklären und den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, innerhalb von 14 Tage, zu erstatten, (§ 651 h Abs. 5 BGB).
  • Weiterhin kann Bernstein Touristik GmbH vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisekunde
  • die Durchführung der Reise, trotz vorheriger Abmahnung, durch Bernstein Touristik GmbH stört,
  • sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist.

Anfallende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der störende Reisekunde selbst. Die örtliche Vertretung von Bernstein Touristik GmbH ist in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Bernstein Touristik GmbH wahrzunehmen. Mögliche Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der störende Reisekunde selbst.

  • Erfolgt eine berechtigte Kündigung durch Bernstein Touristik GmbH, so behält sie den Anspruch auf Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die sie aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Mögliche Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der störende Reisekunde selbst.

. § 9 Haftung

  • Die vertragliche Haftung von Bernstein Touristik GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
  • Bernstein Touristik GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (beispielsweise vermittelte Ausflüge, Kuranwendungen, Veranstaltungen, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisekunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Bernstein Touristik GmbH sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
  • Bernstein Touristik GmbH haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisekunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Bernstein Touristik GmbH ursächlich geworden ist.

10 Preisanpassung

  • Bernstein Touristik GmbH behält sich vor, gemäß §§ 651 f, 651 g BGB und der nachfolgenden Regelungen, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt, anzupassen.
  • Bernstein Touristik GmbH hat den Reisekunden auf einen dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Bernstein Touristik GmbH den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
  • Der Reisepreis kann nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
  1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Bernstein Touristik GmbH vom Reisekunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelkunden kann vom Reisekunden verlangt werden.
  2. Bei Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für die Bernstein Touristik GmbH verteuert hat.
  3. Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden.
  • Der Reisekunde kann eine Senkung des Reisepreises von Bernsteintouristik GmbH verlangen, wenn und soweit sich die in Absatz 1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Bernsteintouristik GmbH führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Bernsteintouristik GmbH zu erstatten. Bernstein Touristik GmbH darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
  • Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn der Reisekunde gemäß Abs. 2 über die Gründe der Preiserhöhung und die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt wurde und diese bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisekunden erfolgt.
  • Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises von mehr als 8 % oder Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisekunde berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bernstein Touristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.

11 Hinweis zum Widerrufsrecht

Die Bernstein Touristik GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht

12 Datenschutz

  • Die vom Reisekunden an die Bernstein Touristik GmbH übermittelten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Reisevertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO erhoben.
  • Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes sowie Telemediengesetz.

13 Anwendbares Recht, Geltendmachung von Ansprüchen

  • Auf den Pauschalreisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  • Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisekunde gegenüber Bernstein Touristik GmbH geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

Bernstein Touristik GmbH
Wollankstr.127
13187 Berlin                                                                                                                                              


Telefon (030) -484 9007-0
Telefax (030) -484 9007-29

 

E-Mail: info@bernstein-touristik.de

Homepage: www. bernstein-touristik.de

 

Kontoverbindung:

Berliner Volksbank
IBAN: DE 171009000002646610004

BIC: BEVODEBB